#Rechtspositivismus ist die #Annahme der #Begründbarkeit der #Geltung eines #Gesetzes durch seine #Durchsetzungsfähigkeit. Stattdessen seien #Werte, die über #Rechtssicherheit hinausgehen #notwendig als #entscheidende #Elemente: #Zweckmäßigkeit für das #Gemeinwohl und #Gerechtigkeit;
#Wertetheorie; #Legitimationskette; #Rechtsnatur;
#Radbruchsche #Formel
Guastav #Radbruch - #Gesetzliches #Unrecht und #übergesetzliches #Recht, #SJZ 1946 Jg1Nr5 S.107
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