Art. 18 #AEUV im #Anwendungsbereich der #Verträge ist jede #Diskrriminierung aus #Gründe(n) der #Staatsangehörigkeit verboten.
#Widerspruch zu Art. 3 Abs. 3 GG, nach dem zwar äDiskriminierung, jedoch nicht aufgrund von #Staatsangehörigkeit #verbot(en) ist.
#Behelfsmäßig(e) #Auflösung durch #Auffanggrundrecht Art. 2 Abs. 1 GG in #Form der #allgemein(en) #Handlungsfreiheit. Damit #Gleichstellung auf #Niveau des AEUV
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#AEUV #Anwendungsbereich #verträge #Diskrriminierung #gründe #Staatsangehörigkeit #widerspruch #verbot #Behelfsmäßig #auflösung #Auffanggrundrecht #form #allgemein #handlungsfreiheit #gleichstellung #Niveau #vorlesung #grundrechte #Nußberger