#Unterscheidung von #Entwicklung, #Wandel und #Wachstum
#Gelingen der #Weiterentwicklung einer #Verfassung von #Staat ist von der #Beibehaltung von #Institutionen und ihrer #Begriffe #abhängig
Unter #Bedingung von #Wachstum muss die #Veränderung der #Ordnung unter ihren #aktualisierten #Bedingungen vom #Wachstum #profitiert haben, um die #Ambiguität der #Neuordnung eines #veränderten #Status #bewältigen zu können
#Verfassungswandel; #Dynamisch
#Machiavelli - #Discorsi, S.87 ff.
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Ausgangspunkt: #Freiheit zu #tun und zu #lassen, was man #will;
#Auffanggrundrecht;
#Grundlage für die #Gewährung von #gleichberechtigtem #Schutz für #EU #Bürger unter #Beibehaltung der #Differenzierung der #Schrankenregelungen;
#Bei #Prüfung der #Verhältnismäßigkeit #Prüfung wie #sonstige #Grundrechte
Art. 18 #AEUV #Diskriminierungsverbot; #Gleichbehandlungsgrundsatz
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