#Unterscheidung von #reinem #Marktwert und #gesellschaftlichem #Wert;
Die #Einschätzung des #Beschäftigten über seine #Situation a sei #angemessenes #Werturteil, weil bislang #niemand ein #angemesseneres #Urteil bzgl. der #Bemessung eines #sozialen #Wertes einer #Tätigkeit #entdeckt habe.
#Beobachter; #Bewertung; #Bewertungsmaßstab; #Definition; #Arbeitsdefinition
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Der #Rekurs auf einen #vermeintlichen #Naturzustand nach #Hobbes und #Kant
#Unterscheidung von #Recht und #Natur
#Strafrecht und damit #Bestrafung werde #gebraucht, damit #Recht im #Unterschied zur #Willkür derjenigen, die durch die #Rechtsordnung im #Zaum #gehalten werden, gilt.
#Frage nach der #Priviligierung, die die #Rechtsordnung in ihrer #Form als #Staatliche #juristische #Person #gewährt.
#Frage nach #Bedingungen der #Bemessung von #Strafe.
#Rostalski - #Strafrecht I #Vorlesung 01
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