#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Fallgruppen
#Auffanggrundrecht
#Einschränkungen von #wirtschaftlicher #Tätigkeit ohne #berufsregelnder #Tendenz
Vgl. #Berufsfreiheit Art. 12 GG
#Auferlegung #öffentlich #rechtlicher #Aufgaben
Nicht Art. 14, da #Vermögen von #Eigentumsgarantie nicht #umfasst
#Zwangsmitgliedschaft in einem #öffentlich #rechtlichen #Verband
Art. 9 GG nicht #betroffen, da nur auf #private #Verbände #bezogen
#allgemein #handlungsfreiheit #Fallgruppe #Auffanggrundrecht #Einschränkung #Wirtschaftlich #tätigkeit #berufsregelnd #Tendenz #Berufsfreiheit #Auferlegung #öffentlich #rechtlich #Aufgabe #vermögen #Eigentumsgarantie #umfasst #Zwangsmitgliedschaft #verband #Betroffen #privat #Verbände #bezogen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schrankenschranken
#Stufe #Berufsausübung
#Zweck: #Schutz eines #Gemeinschaftsgutes
#Stufe #Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Zweck: #Schutz eines #besonders #wichtigen #Gemeinschaftsgutes
#Stufe #Objektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Abwehr #schwerer #nachweisbarer bzw. höchst #wahrscheinlicher #Gefahren
#Berufsfreiheit #verhältnismäßigkeit #eingriff #Schrankenschranke #stufen #theorie #Stufe #Berufsausübung #zweck #schutz #Gemeinschaftsgut #subjektiv #Zulassungsvoraussetzung #besonders #wichtig #objektiv #abwehr #schwer #nachweisbar #wahrscheinlich #gefahr #Stufentheorie #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit - #Schrankenschranken
#Voraussetzungen für die #Rechtfertigung eines #Eingriffs #steigen, je #stärker in die #Berufswahlfreiheit #eingegriffen wird.
1. #Stufe
#Gewöhnliche #Verhältnismäßigkeitsprüfung
2. #Stufe
#Erforderlichkeit wird #anhand #Möglichkeit #milderen #Eingriffs in #Berufsausübung in #Frage gestellt.
13,3 #Grundrechte #Nußberger
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#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schrankenschranken
Drei-#Stufen-#Theorie
#Apothekenurteil, #BVerfGE 7, 377
#Stufen nach #Möglichkeit der #Intensität des #Eingriff
1. #Stufe
#Berufsausübung
#Art und #Weise, in denen sich die #berufliche #Tätigkeit #vollzieht.
2.und 3. #Stufe: #Berufswahl
#Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen 2. #Stufe
#Objektive #Zulassungsvoraussetzungen 3. #Stufe
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#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken
#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit
#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!);
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#Berufsfreiheit
#Eingriff in die #Berufsfreiheit
#Besonders #gestufter #Eingriffsbegriff (!)
#Unterscheidung nach:
#Unmittelbarer #Berufsbezug
#Objektiv #berufsregelnde #Tendenz
Soweit nicht ein #klassischer #Eingriff #vorliegt, ist #ausschlaggebend, ob das #hoheitliche #Verhalten eine #objektiv #berufsregelnde #Tendenz #aufweist.
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#Sachlicher #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 S. 1 #GG
#Freie #Wahl des #Arbeitsplatzes
- #Wahl des #Arbeitgebers
- #Wahl des #konkreten #Orts der #Tätigkeit
- #Wahl der #konkreten #Tätigkeit
#Frei(e) #Wahl der #Ausbildungsstätte
- #Freiheit der #gesamten #berufsbezogenen #Ausbildung
#Kein #Teilhaberecht, aber #Sozialstaatsprinzip gilt. #Gleichheit der #Kriterien für alle.
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#Frage nach #Unterscheidbarkeit von #Berufswahl und #Berufsausübung
#BVerfGE 7, 377: #Einheitlicher #Schutzbereich, #Einheitliches #Grundrecht;
Durch #Ausübung des #Berufes wird die #Wahl #bestätigt.
Aber: #Unterschiede bei der #Rechtfertigung!
#Gewährleistungsumfang #unterscheidbar nach
#Freiheit der #Berufswahl (ob)
#Freiheit der #Berufsausübung (wie)
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#Definition #Beruf: #Jede auf #Dauer #angelegte, der #Schaffung und #Erhaltung einer #Lebensgrundlage #dienende #Tätigkeit.
#Unerheblich ob #selbstständig oder #unselbstständig, #öffentlicher #Dienst oder #Privatwirtschaft;
Auf #Dauer #angelegt: #Entscheidend #Absicht, nicht #tatsächliche #Dauer;
#Form #unmaßgeblich;
#Verbote sind erst über #Rechtfertigungsprüfung #relevant
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Art. 12 Abs. 1 #GG
#Deutschengrundrecht
Art. 12. Abs. 2
#Jedermann - Wenn #Niemand, dann...
Art. 12 Abs. 3
#Jedermann
#Persönlich(er) #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Wortlaut #Deutsch(e); #Ausländer #subsidiär nach #Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 #GG #geschützt
#EU-#Ausländer: #Diskriminierungsverbot #aufgrund von #Staatsangehörigkeit; Art. 2 Abs. 1 #GG #entsrechend #ausfüllen;
#Juristische #Personen Art. 19 Abs. 3 #GG auch.
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Keine #Explizierung in #WRV und #EMRK;
#Frage nach #Wirtschaftsordnung des #GG, und darüber #Prägung des #Berufsumfeldes
#BVerfGE 4,7,17 #Investitionshilfe
#Grundgesetz #garantiert weder die #wirtschaftspolitische #Neutralität der #Regierungsgewalt und #Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit #marktkonformen #Mitteln zu #steuernde #Soziale #Marktwirtschaft
#Wirtschaftspolitische #Neutralität: #Einschränkung durch #freie #Berufswahl
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