#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
Es ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde.
#Ausnahmen: #Präventives #Erlaubnisverfahren bei #bestimmter #Gefahrenlage:
#Autofahren nur mit #Führerschein; #Baugenehmigung, #Berufszulassung
Nur #Ausnahmebewilligung bei #Waffen
#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
#allgemein #handlungsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #Gefahrenlage #alles #erlaubt #ausdrücklich #verboten #grundsätzlich #besonders #Ausnahme #Präventiv #Erlaubnisverfahren #bestimmt #autofahren #Führerschein #Baugenehmigung #Berufszulassung #Ausnahmebewilligung #Waffe #Grundsatzentscheidung #BVerfGE #Elfes #vorlesung #grundrechte #Nußberger