3 #zentrale #Anspruchsgrundlagen im #BGB:
#Herausgabe nach §985, #Beseitigungsanspruch / #Unterlassungsanspruch nach §1004, #Anspruch auf #Schadensersatz § 823 Abs. 1
#Eigentum ist ein #absolutes #Recht, d.h. es #wirkt #gegenüber #jedermann. #jeden
#Vorlesung 03 13.04.2021 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting
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