Besonders kontrovers diskutiert wird in #Deutschland die #Auslegung des #Gewaltbegriffs.
Die #Strafgerichte neigen zur weiten #Auslegung des Gewaltbegriffs. So bewerteten sie etwa #Sitzblockaden durch passives #Versperren als #Gewalt.
Das #Bundesverfassungsgericht hatte sich mehrfach mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die #Auslegung des Gewaltbegriffs durch die #Rechtsprechung überdehnt und mit dem #Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist.
#deutschland #auslegung #gewaltbegriffs #strafgerichte #sitzblockaden #versperren #gewalt #bundesverfassungsgericht #rechtsprechung #Bestimmtheitsgebot
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Rechtfertigung des #Eingriffs in den #Schutzbereich
#Schranke: Art. 2 Abs. 2 S. 3: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt
-> Art. 104: #Ergänzungen in #materieller und #formeller #Hinsicht u.a. #zwingend #förmliches #Gesetz; #Verordnung, Verwaltungsvorschriften nicht #ausreichend;
-> #Misshandlungsverbot Art. 104 Abs. 1 S. 2
-> #Verhältnismäßigkeit
-> #Bestimmtheitsgebot
#freiheit #person #Rechtfertigung #eingriff #Schutzbereich #Schranke #einfach #Gesetzesvorbehalt #Schrankenschranke #ergänzung #materiell #formell #Hinsicht #zwingend #förmlich #gesetz #verordnung #ausreichend #Misshandlungsverbot #verhältnismäßigkeit #Bestimmtheitsgebot #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 103 Abs. 2 #GG:
#Unterscheidung von #Rückwirkungsverbot und #Bestimmtheitsgebot
#Bestimmtheitsgebot; Zur #Frage der #unzulässigen #Delegation von #Gesetzgebungsbefugnis; Ist der #Straftatbestand in einer #Verordnung #enthalten, so #müssen #Voraussetzungen der #Strafbarkeit und #Art der #Strafe für den #Bürger schon #aufgrund des #Gesetzes #vorhersehbar sein.
#BVerfGE 78, 374, 381ff.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 32
#gg #unterscheidung #Rückwirkungsverbot #Bestimmtheitsgebot #frage #unzulässig #delegation #Gesetzgebungsbefugnis #Straftatbestand #verordnung #enthalten #Müssen #voraussetzung #strafbarkeit #art #strafe #bürger #aufgrund #gesetz #vorhersehbar #BVerfGE #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
#Bestimmtheitsgebot
#Bestimmtheitsgrundsatz
#Möglichkeit des #Verstoß(es) des #Gewaltenteilungsgrundsatz(es); Die #Anforderung an #Bestimmtheit der #Gesetz(e) steigen mit #Höhe dre #angedroht(en) #Strafe;
#Grenze der #Wortsinngrenze: #Möglichkeit der #Einzelfallgerechtigkeit muss #gegeben bleiben.
#Rostalski #Strafrecht I, 03a
#Jura 1996 S. 505, #Scheffler - Die #Wortsinngrenze bei der #auslegung
#Bestimmtheitsgebot #Bestimmtheitsgrundsatz #möglichkeit #verstoß #Gewaltenteilungsgrundsatz #anforderung #Bestimmtheit #gesetz #höhe #angedroht #strafe #Wortsinn #grenze #Wortsinngrenze #Einzelfallgerechtigkeit #gegeben #Rostalski #strafrecht #jura #Scheffler #auslegung
#Unterscheidung der #verfassungsmäßig(en) #Schrankenschranke(n) in
#Formell(e) #Verfassungsmäßigkeit und
#Materiell(e) #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#speziell(er) #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderung(en) des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht
#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
#unterscheidung #verfassungsmäßig #Schrankenschranke #formell #Verfassungsmäßigkeit #materiell #Prüfung #Berücksichtigung #speziell #Schrankenschranken #Zensurverbot #verbot #todesstrafe #verhältnismäßigkeit #norm #anforderung #art #grundgesetz #Bestimmtheitsgebot #Parlamentsvorbehalt #verstoß #verfassungsrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger