Durch die #grundgesetzlich #garantierte #Religionsfreiheit und #Gewissensfreiheit nach #Art. 4 Abs. 1 GG werde nicht nur #innere #Überzeugung, sondern auch nach #außen #gerichtete #religiöse #Betätigung #geschützt, unter die die #Gewährung von #Kirchenasyl falle.
§27 #StGB Als #Gehilfe wird #bestraft, wer #vorsätzlich einem #anderen zu dessen #vorsätzlich #begangener #rechtswidriger #Tat #Hilfe #geleistet hat
#SZ, 9.04.2021 #Abtei #Münsterschwarzach - #Mönch #gewährt #Kirchenasyl
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten
-> #Prinzip #freier #sozialer #Gruppenbildung
-> #Vereinsautonomie: #Gründung, #Zweck, #Rechtsform, #Name, #Satzung, #Sitz der #Vereinigung
-> #Beitritt und #Verbleib
-> #Vereinsspezifische #Betätigung; #Vereinsleben
#Kernbereich des #Vereinsbestandes
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#Hinweis auf #Grundlage für #Argumentation als #objektiv(e) #wertentscheidend(e) #Grundsatznorm nach #BVerfGE 35, 79;
Dem #Grundrechtsträger erwächst aus der #Wertentscheidung ein #Recht auf #staatlich(e) #Maßnahme(n), die zum #Schutz des #grundgesetz(lich) #gesichert(en) #Freiheitsraum(s) #unerlässlich sind, weil sie ihm #frei(e) #wissenschaft(liche) #Betätigung überhaupt erst #ermöglichen.
#Ermöglichung #ToDo #Wissenschaftsfreiheit
#BVerfGE 111, 333 (353)
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#Einladung zur #Soziologie von Peter L. #Berger
#Unsystematisch(es) Pendant zur #gesellschaft(lichen) #Konstruktion der #Wirklichkeit
#Soziologie als #Literarisch(e) #Betätigung die die #Faszination(sfähigkeit) von #Vorstellung im #Unterschied zu #Heilswissen #problematisiert.
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