Elon #Musk plant auf #Twitter die #Bevorzugung der #Tweet s, in Sachen Sichtbarkeit, für blaue Haken verifizierte Konten.
Ergo; wer zahlt ist besser sichtbar. Der 'Rest' wird durch den Algorithmus gefiltert.
Er will offensichtlich mit aller Gewalt das Bezahlmodell durchboxen.
*Das erinnert mich an die Diskussion über die #Priorisierung von #Daten im Internet in den 10er Jahren.
#musk #twitter #Bevorzugung #tweet #priorisierung #daten
Der Politiker, der der Wirtschaft Vorrang vor Privathaushalten gibt, wird den Rekord in Stimmenverlust für seine Partei aufstellen. Allein die Diskussion ist Grund für einen Boykott.
Energie - IW warnt vor #Bevorzugung der #Industrie bei Gasmangel
https://www.deutschlandfunk.de/iw-warnt-vor-bevorzugung-der-industrie-bei-gasmangel-102.html
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.
1994 ins #Grundgesetz #eingefügt zur #Integration;
#Bevorzugung nicht #ausgeschlossen im #Unterschied zu #Kriterien des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Funktion:
-> #Subjektives #Abwehrrecht
-> #Originärer #Leistungsanspruch - eher nein h.M.
-> #Derivativer #Teilhabeanspruch & #Leistungsanspruch
-> #Objektivrechtliche #Schutzfunktion
#besondere #diskriminierungsverbot #niemand #behinderung #benachteiligt #grundgesetz #eingefügt #integration #Bevorzugung #ausgeschlossen #unterschied #kriterien #funktion #subjektiv #Abwehrrecht #originär #Leistungsanspruch #Derivativ #Teilhabeanspruch #Objektivrechtlich #Schutzfunktion #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:
#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung;
#besondere #diskriminierungsverbot #sachlich #Schutzbereich #Untersuchungsschritt #rechtlich #relevanz #Benachteiligung #Bevorzugung #positiv #tun #Unterlassen #Ungleichbehandlung #verboten #kriterium #mittelbar #Rechtfertigung #Kollidierend #verfassungsrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit
#Beurteilung von #Frauenquoten aus #verfassungsrechtlicher #Perspektive:
#Förderauftrag nach Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG;
-> #Ausgleich für #bestehende #Benachteiligungen
-> #Ergebnisgleichheit
#Problem des #unmittelbaren #Widerspruch zu Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG
-> h.M. #Frauenquote #flexibel: #Bevorzugung nur bei #Leistungsungleichheit, wenn kein #besonderer #Umstand vorliegt.
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