#Unterscheidung von #Interessentheorie, #Subjektionstheorie und #Sonderrechtstheorie.
#Frage nach der #Möglichkeit der #Bestimmung eines #Begriffs von #öffentlichem #Recht: Die #Subjektionstheorie, die nach einem #Überordnungsverhältnis bzw. #Unterordnungsverhältnis zwischen #Staat und #Privatrechtssubjekt #differenziert, #versage am #öffentlich #rechtlichen #Vertrag nach §54 #VwVfG.
Reinhard #Bork: #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Gesetzbuchs, S. 9
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#Erscheinungsformen des #Rechts im #Medienwechsel:
#Sprache - #Naturrecht
#Schrift - #göttliches #Recht
#Buchdruck - #Positives #Recht
#Computer - ???
Zu #denken ist an:
#Schwarmintelligenz
Aber: #Bias #Anthropologie;
#Durchsetzungsfähigkeit jenseits der #Antizipation durch #materielle und #formelle #Normen: #Selbstkonfrontation mit #sozialen #Institutionen; #Aufklärung
Reinhard #Bork: #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Gesetzbuchs, S. 4
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