Unzulässige #Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines allgemeinen #Tempolimits auf #Bundesautobahnen.
Pressemitteilung Nr. 8/2023 vom 17. Januar 2023
Beschluss vom 15. Dezember 2022
1 BvR 2146/22
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, ...
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-008.html
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Das Konzept der AutobahnApp klang schlüssig: Die #Autobahn GmbH des Bundes soll ihren Datenschatz über die aktuelle Verkehrslage auf den #Bundesautobahnen nicht für sich allein behalten, sondern über eine #Smartphone-App mit den Fahrerinnen und Fahrern teilen. Bei einer grundlegenden Funktion, die andere Karten-Apps beherrschen, musste die AutobahnApp allerdings von Anfang an passen, nämlich der eigentlichen #Navigation. Das ist auch ein Jahr nach der Vorstellung der ersten App-Version noch so.
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