#Freizügigkeit
Art. 11 GG
#Freizügigkeit: Das #Recht, als #Ausdruck #selbstbestimmter #Lebensgestaltung, an jedem #Ort innerhalb des #Bundesgebietes #Aufenthalt und #Wohnsitz zu #nehmen.
#Wohnsitz: #Ständige #Niederlassung an einem #Ort;
#Aufenthaltsnahme mit #rechtsgeschäftlichem #Willen, nicht nur #vorübergehend zu bleiben, sondern den #Ort zum #Mittelpunkt oder #Schwerpunkt seiner #Lebensverhältnisse zu machen.
#sachlich #Schutzbereich #recht #ausdruck #selbstbestimmt #Lebensgestaltung #ort #Bundesgebiet #Aufenthalt #Wohnsitz #nehmen #ständig #Niederlassung #Aufenthaltsnahme #rechtsgeschäftlich #willen #vorübergehend #freizügigkeit #mittelpunkt #schwerpunkt #Lebensverhältnis #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Freizügigkeit
Art. 11 GG
#Grundbegriff im #EU #Recht:
#Personenfreizügigkeit, #Arbeitnehmerfreizügigkeit, #Niederlassungsfreiheit
#Grundbegriff des #deutschen #Verfassungsrecht
#Freizügigkeit im #gesamten #Bundesgebiet
#Persönlicher #Schutzbereich:
Alle #Deutschen; #Ausländer: #Berufung auf #allgemeine #Handlungsfreiheit, #Freiheit der #Person, #Menschenwürde
#Juristische #Person: #Relevanz im #Rahmen der #Entwicklung des #Wirtschaftslebens;
#freizügigkeit #Grundbegriff #eu #recht #Personenfreizügigkeit #Arbeitnehmerfreizügigkeit #Niederlassungsfreiheit #deutsch #verfassungsrecht #gesamt #Bundesgebiet #persönlich #Schutzbereich #ausländer #berufung #allgemein #handlungsfreiheit #freiheit #person #menschenwürde #juristisch #relevanz #Rahmen #entwicklung #Wirtschaftsleben #vorlesung #grundrechte #Nußberger