Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG
-> #Einfacher #Gesetzesvorbehalt
#Anforderungen an die #Normenbestimmtheit und #Normenklarheit #streng (!)
#Vereinbarkeit mit dem #Übermaßverbot; #Schutz des #allgemeinen #Persönlichkeitsrechts
-> #Übertragung der #Schranken, die für #Eingriff in #Computergrundrecht #entwickelt wurden (#BVerfG)
#briefgeheimnis #Postmeldegeheimnis #Fernmeldegeheimnis #Rechtfertigung #eingriff #Schutzbereich #einfach #Gesetzesvorbehalt #anforderung #Normenbestimmtheit #Normenklarheit #streng #vereinbarkeit #Übermaßverbot #schutz #allgemein #persönlichkeitsrecht #übertragung #Schranke #Computergrundrecht #entwickelt #bverfg #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis
#Problem der #Abgrenzung des #Schutzbereich zu anderen #Grundrechten
#Sicherstellung und #Beschlagnahmung von #Emails bei #Strafverfolgung
#Unterscheidung nach #Speicherort: #Provider oder #Computer bzw. #Festplatte
-> #Computergrundrecht
#Lauschangriff: #Überwachung dessen, was #innerhalb eines #geschlossenen #Raum #gesprochen wird
-> #Eingriff in #Unverletzlichkeit der #Wohnung
#briefgeheimnis #Postmeldegeheimnis #Fernmeldegeheimnis #problem #abgrenzung #Schutzbereich #grundrecht #Sicherstellung #Beschlagnahmung #email #strafverfolgung #unterscheidung #Speicherort #provider #computer #festplatte #Computergrundrecht #lauschangriff #überwachung #innerhalb #geschlossen #raum #gesprochen #eingriff #Unverletzlichkeit #wohnung #vorlesung #grundrechte #Nußberger