#Versammlungsfreiheit nach #Art. 8 #Grundgesetz
#Sachlich(e) #Reichweite #umfasst #gesamt(en) #Ablauf von #Planung bis #Abbau, sog. #Werkbereich und #Wirkbereich.
Ebenfalls #besondere #Kleidung, jedoch nicht #Vermummung, also eine #Verhinderung des #Erkennen der #Person. § 17 a Abs. 1 #VersG.
#CoronaMaske #Ausnahme von der #Ausnahme? #Möglich, dass #Maske #zugelassen sein muss, weil sonst #Versammlung #verbot(en) sein #müsste.
#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#versammlungsfreiheit #art #grundgesetz #sachlich #reichweite #umfasst #gesamt #Ablauf #planung #abbau #Werkbereich #Wirkbereich #besondere #kleidung #vermummung #verhinderung #erkennen #person #VersG #CoronaMaske #Ausnahme #möglich #maske #Zugelassen #versammlung #verbot #müsste #vorlesung #grundrechte #Nußberger