Grade kam im Radio die Meldung, dass die Krankenkassen keine #Coronatests mehr abrechnen wollten, weil sie die Gründe nicht prüfen könnten. Na ja, zumindest die Zugehörigkeit zu #Risikogruppen sollten sie prüfen können. Alles andere kann niemand prüfen oder nur mit großem Aufwand. Also mal wieder ein #Eigentor in der #CoronaSchutzVerordnung unser Bundesregierung.
#Coronatests #Risikogruppen #Eigentor #Coronaschutzverordnung
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Mit Eilbeschluss vom 08.09.2020 hat das Oberverwaltungsgericht #NRW das Verbot sexueller Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen in der #Coronaschutzverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt.
https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/08_09_2020_/index.php