#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich &
#Eingriff in den #Schutzbereich;
-> #Dreistufigkeit nicht #anwendbar;
#Objektformel
Art 1 Abs. 1 GG: #Verbot, dass der #konkrete #Mensch zum #Objekt, zum #bloßen #Mittel, zur #vertretbaren #Größe #herabgewürdigt wird.
#Unterscheidung von #Würde und #Herabwürdigung;
Günter #Dürig in #Rückgriff auf #Kant
#Anwendung: #Identifizierung einer #Verletzung der #Menschenwürde
#BVerfGE 144, 20 (207)
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#Strittige #Frage des #Charakters von Art. 1 GG als #Grundrecht
#Dürig: #Grundrechten #präambelhaft #vorangestellt
#Besonderheit:
Keine #Möglichkeit der #Rechtfertigung eines #Eingriffs, wenn #Subsumption unter #Menschenwürde
Keine #Abwägung mit #anderen #Verfassungsprinzipien;
#grundrechtsgewordene #Ethik: #Gemeinsamen #ethischen #Verständnisses
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#Staatlichkeit nach #Staatstheorie einer Drei-#Element(e)-#Lehre von #Jellinek #definiert sich durch #Staatsgebiet, #Staatsvolk und #Staatsgewalt;
Die #Präambel des #Grundgesetz(es) geht von #Staatlichkeit in diesem #Sinn(e) aus, die #Verfassung ist der #Staatlichkeit #nachgelagert.
#Maunz #Dürig, #Grundgesetz #Kommentar, 2016, Rn. 3-5
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