Wusstet ihr, dass die neuen #Standardvertragsklauseln (#SCC) bis zum 27.12.2022 abgeschlossen werden müssen, wenn #Drittlandtransfers bisher auf die "alten" Standardvertragsklauseln gestützt wurde?
Der Abschluss der "alten" SCC ist schon seit dem 27.09.2021 nicht mehr zulässig.
Wichtig: Auch wenn die "alten" SCCs noch gültig sind müssen dennoch, jetzt schon, die Anforderungen des #Schrems II Urteils bei Drittlandtransfers berücksichtigt werden.
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