Verarbeitung im Sinne der #DSGVO meint grob gesagt jeden Vorgang von der #Erfassung bis zur #Löschung. Rein manuelle Verarbeitungen sind nur dann erfasst, wenn sie in eine strukturierte Sammlung, die nach bestimmten Kriterien zugänglich ist (#Dateisystem) geführt werden.
Also fast jeder Vorgang im Zusammenhang mit Daten fällt unter den #Anwendungsbereich der DSGVO. Es sei denn die #Haushaltsausnahme oder eine andere Ausnahme greift.
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Unter #personenbezogenen Daten versteht man Informationen, die eine Person eindeutig identifizieren oder die die Person im Zusammenspiel mit anderen Informationen identifizierbar machen. #Identifizierbarkeit liegt auch dann vor, wenn der oder die Verantwortliche rechtliche Möglichkeiten hat um weitere notwendige Informationen zu erhalten, die zur Identifizierbarkeit führen.
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