#DSGVO-Fakt
Die DSGVO gilt gemäß Art. 2 DSGVO nur für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung von #personenbezogenen #Daten. Bei manuellen Verarbeitungen nur wenn die Daten in #Dateisystemen gespeichert sind oder werden sollen. Zudem gibt es noch einige wichtige Ausnahmen der Anwendbarkeit.
Was man genau darunter versteht und wann die DSGVO gerade nicht gilt erkläre ich euch bald.
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