Viele kennen das #Schrems II Urteil. Aber was wurde da nochmal entschieden?
Der EuGH verschärfte unter anderem die Anforderungen an die Verwendung von #Standarddatenschutzklauseln (#SCC). Datenexporteure müssen demnach prüfen (#TIA), ob das Schutzniveau im Drittland dem der #DSGVO entspricht. Ist dies nicht der Fall müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Schutzniveau zu erreichen oder eine Übermittlung muss unterbleiben.
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