#Unterscheidung #Meinung und #Tatsachenbehauptung
#Kriterium #Verifizierbarkeit
#Äußerung die durch #objektiven #Bezug zu #Realität #gekennzeichnet ist die #wirklich #geschehenen #Vorgang oder #Zustand #beschreibt
#Behauptung einer #Tatsache = #Beschreibung d #Wirklichkeit
#Meinung: #wertende #Stellungnahme des #persönlichen #Dafürhaltens und #Meinens im #Rahmen #geistiger #Auseinandersetzung; Das #Entscheidende sei #unbekannt
#unterscheidung #meinung #Tatsachenbehauptung #kriterium #Verifizierbarkeit #Äußerung #objektiv #bezug #realität #gekennzeichnet #wirklich #geschehen #Vorgang #zustand #beschreibt #behauptung #Tatsache #beschreibung #wirklichkeit #wertend #stellungnahme #persönlich #Dafürhalten #Meinen #Rahmen #geistig #auseinandersetzung #Entscheidend #unbekannt #meinungsfreiheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Systematische #Auslegung der #Meinungsfreiheit
Art. 5 Abs. 1 HS. 1 GG
#Einzelelemente zur #Interpretation:
#Meinung: #Element der #Stellungnahme, des #Dafürhaltens, des #Meinens im #Rahmen der #geistigen #Auseinandersetzung;
#Kurzfrom: Jede #wertende #Stellungnahme;
#systematisch #auslegung #meinungsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #Einzelelement #Interpretation #meinung #element #stellungnahme #Dafürhalten #Meinen #Rahmen #geistig #auseinandersetzung #Kurzfrom #wertend #Äußern #Verbreiten #wort #bild #schrift #vorlesung #grundrechte #Nußberger