#Unterscheidung von #Defensivnotstand §228 #BGB und #Aggressivnotstand §904 #BGB
-> Woher rührt #Gefahr
§228 BGB: Von #Sache
§904 BGB: Nicht von der #Sache, #Gefahrenabwehr macht #Eingriff in #Sache #notwendig, von der #Gefahr nicht ausgeht.
#Abwägungskriterium entsprechend #unterscheidbar:
#Aggressivnotstand #eindeutig #überwiegendes #geschütztes #Interesse des #Rechtsgutes, das #verteidigt wird.
#notstand #unterscheidung #Defensivnotstand #BGB #Aggressivnotstand #gefahr #sache #gefahrenabwehr #eingriff #notwendig #Abwägungskriterium #unterscheidbar #eindeutig #Überwiegend #geschützt #interesse #Rechtsgut #verteidigt #stgb #Auffangrechtfertigungsgrund #Rostalski #strafrecht #vorlesung