#Objektive #Erfolgszurechnung
#Definition
Ein #Erfolg ist #zurechenbar, wenn er das #Endglied eines #schadensträchtigen #Verlaufs ist, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
Für die #Bestrafung wegen #vollendeten #Delikts muss sich ein #schadensträchtiger #Verlauf #zugetragen haben, dessen #Vermeidung ex #ante #Legitimationsgrund der #übertretenen #Verhaltensnorm war.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77 f.
#definition #erfolg #Zurechenbar #objektiv #Erfolgszurechnung #Endglied #schadensträchtig #verlauf #Richtig #verhalten #vermieden #können #sollen #bestrafung #vollendet #Delikt #zugetragen #vermeidung #ante #Legitimationsgrund #übertreten #Verhaltensnorm #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
#Grenze des #Normzweck § 223 #StGB #Körperverletzung
#Fraglich ob #Delikte #bloßer #seelischer #Beeinträchtigung in #Strafbarkeit #aufgenommen wird;
#Physischer #Körper als #geschütztes #Rechtsgut; #Differenzierung wenn #seelische #Beeinträchtigung #physische #Beeinträchtigung zur #Folge hat.
#Fraglich ob #bloße #Dispositionsfreiheit des #Opfers von der #Vorschrift #umfasst ist.
#Selbstbestimmungsrecht (nur) zu #berücksichtigen.
#geschützt #Rechtsgut #differenzierung #folge #Dispositionsfreiheit #Opfer #Vorschrift #umfasst #selbstbestimmungsrecht #berücksichtigen #Rostalski #strafrecht #vorlesung #grenze #Normzweck #stgb #körperverletzung #Fraglich #Delikt #bloß #seelisch #Beeinträchtigung #strafbarkeit #aufgenommen #physisch #körper
#Verbot #strafbegründenden und #strafschärfenden #Gewohnheitsrechts;
#Allgemeine #Lehren seien #Ausdruck von #Gewohnheitsrecht;
#Fahrlässigkeit (§ 15 #StGB - #vorsätzliches und #fahrlässiges #Handeln) ist nirgends #gesetzlich #bestimmt / #definiert;
#Einwilligungslehre, § 228 bei #Körperverletzung, nirgends #definiert, #Rechtfertigung für alle #Delikte;
#Gesetzlichkeitsgrundsatz
#Auslegung #Auslegungslehre
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
#verbot #strafbegründend #strafschärfend #Gewohnheitsrecht #allgemein #Lehre #ausdruck #Fahrlässigkeit #stgb #vorsätzlich #Fahrlässig #handeln #gesetzlich #bestimmt #definiert #Einwilligungslehre #körperverletzung #Rechtfertigung #Delikt #Gesetzlichkeitsgrundsatz #auslegung #Auslegungslehre #Rostalski #vorlesung #strafrecht