#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG
#Sachlicher #Schutzbereich:
#BVerfGE 105, 313, 345
#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau
-> #Mehrehe nicht vom #Schutzbereich #umfasst; #Bigamie
#Strafbarkeit der #Begründung einer #Doppelehe in #Deutschland nach § 172 #StGB;
-> #Möglichkeit den #Schutzbereich der #Ehe #eng zu #fassen und im #Ausland #geschlossene #Vielehe auszuschließen. #Differenzierung zur #Familie.
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