Ne bis in #idem
#Rechtsgrundsatz
Art. 103 Abs. 3 GG: #Niemand darf wegen derselben #Tat auf #Grund der #allgemeinen #Strafgesetze #mehrmals #bestraft werden
#Verbot der #Doppelverfolgung sei #Bollwerk gegen #staatliche #Willkür
vgl. #Inquisition als #Dauerermittlung gegen #Unschuldige
#Diskurs habe sich weg von #Rechtssicherheit durch #formale #Regeln / #Rechtspositivismus hin zu #materieller #Gerechtigkeit #verschoben
#SZ, 22.04.22, #Politik, S.8, #Janisch - Die #Wucht der #Emotionen
#idem #Rechtsgrundsatz #niemand #Tat #grund #allgemein #Strafgesetz #mehrmals #bestraft #verbot #Doppelverfolgung #Bollwerk #staatlich #willkür #inquisition #Dauerermittlung #unschuldig #diskurs #Rechtssicherheit #formal #regel #Rechtspositivismus #materiell #gerechtigkeit #verschoben #sz #politik #Janisch #Wucht #emotion
RT @rav_gs@twitter.com
Wir halten das für einen klaren Verstoß gegen die Verfassung: Art 103 Abs. 3 GG verbietet die #Doppelverfolgung einer Straftat nach einem rechtskräftigen Freispruch.
#Wiederaufnahmeverfahren https://twitter.com/bundesrat/status/1438793312526389254
#Wiederaufnahmeverfahren #Doppelverfolgung