#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Frage nach #struktureller #Unterscheidung von #Freiheitsrecht und #Gleichheitsrecht
#Freiheitsrechte -> #Eingriff in einen #Schutzbereich
#Gleichheitsrechte -> #Verletzung in der #Relation zu #Rechten #Anderer
#Prüfungsaufbau:
-> #Dreistufiger #Aufbau bei #Freiheitsrechten
-> #Zweistufiger #Aufbau bei #Gleichheitsrechten
a) #Ungleichbehandlung
b) #Rechtfertigung
#gleichheit #Gleichheitssatz #frage #strukturell #unterscheidung #Freiheitsrecht #Gleichheitsrecht #eingriff #Schutzbereich #verletzung #relation #recht #andere #Prüfungsaufbau #Dreistufig #aufbau #Zweistufig #Ungleichbehandlung #Rechtfertigung #Prüfungsschema #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich &
#Eingriff in den #Schutzbereich;
-> #Dreistufigkeit nicht #anwendbar;
#Objektformel
Art 1 Abs. 1 GG: #Verbot, dass der #konkrete #Mensch zum #Objekt, zum #bloßen #Mittel, zur #vertretbaren #Größe #herabgewürdigt wird.
#Unterscheidung von #Würde und #Herabwürdigung;
Günter #Dürig in #Rückgriff auf #Kant
#Anwendung: #Identifizierung einer #Verletzung der #Menschenwürde
#BVerfGE 144, 20 (207)
#menschenwürde #sachlich #Schutzbereich #eingriff #Dreistufig #anwendbar #Objektformel #verbot #konkret #mensch #objekt #bloß #mittel #vertretbar #Größe #herabgewürdigt #unterscheidung #würde #Herabwürdigung #Dürig #rückgriff #kant #anwendung #identifizierung #verletzung #BVerfGE #vorlesung #grundrechte #Nußberger