#Frage #Anspruch auf #Schutz zur #Verhinderung der #Selbsttötung?
#Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 S. 2
#Schutz derer, die #potenziell darunter #leiden, dass nun die #Selbsttötung mit #Hilfe #Dritter im weiteren #Umfang #zugelassen wird.
#Rechtsgut: #Staat muss #Selbsttötung(en) #entgegenwirken, die nicht von #frei(er) #Selbstbestimmung und #Eigenverantwortung #getragen sind.
#Gefährdungslage / #Untermaßverbot / #Erforderlich / #Angemessenheit
#eigenverantwortung #frage #anspruch #schutz #verhinderung #Selbsttötung #Schutzpflicht #potenziell #leiden #hilfe #Dritter #umfang #Zugelassen #Rechtsgut #staat #entgegenwirken #frei #selbstbestimmung #getragen #Gefährdungslage #Untermaßverbot #erforderlich #Angemessenheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Institutionen des #Justinians genauso #aufgebaut wie
#Institutionen des #Gaius;
#Zweiter #Teil der #Justinianischen #Sammlung nach #Digesten;
#Versuch der #Grundlegung der #Juristenausbildung durch #Übernahme des #historischen #Vorbild.
#Dritter #Teil: #Codex. #Ausdruck für #Buchform; #Sammlung von #Kaiserkonstitutionen: #Kaiserlich #gesetzte #Regelungen seit 2. Jhd. n.Chr.
#Späterer #Begriff:
#Corpus #Iuris #Civilis
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte, #Avenarius, 2. Sitzung
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