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@silmaril
Alibi-Streifen ist ein passender Begriff. In der steht Regelbreite 1,5 m, minimum 1,25 m. Und daran orientieren sich die Beamten.
Wenn dann auch noch der trotzdem nötige Überholabstand von 1,5 m nicht von Autofahrern eingehalten wird, ist das Sicherheitsgefühl weg. Das ist aber subjektiv und schlecht messbar.

Es fehlt halt oft an der Mut, solche Anlagen tatsächlich fahrradfreundlich zu gestalten.

#ERA2010

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werden in den letzten Jahren immer beliebter. Allerdings eher bei den Verwaltungen, weniger bei den *innen.

Interessant in diesem Zusammenhang: Untersuchung von solcher Anlagen - durchgeführt von - mit u.a. folgenden Empfehlungen: 
- Eine Mindestbreite von 1,85 m.
- Stets einen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m zur Kfz-Fahrbahn.
- Die Mindestbreite der verbleibenden Restfahrbahn für den Kfz-Verkehr 5 m.

udv.de/de/strasse/stadtstrasse

#ERA2010 #udv #verkehrssicherheit #radfahrer #schutzstreifen

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