@silmaril
Alibi-Streifen ist ein passender Begriff. In der #ERA2010 steht Regelbreite 1,5 m, minimum 1,25 m. Und daran orientieren sich die Beamten.
Wenn dann auch noch der trotzdem nötige Überholabstand von 1,5 m nicht von Autofahrern eingehalten wird, ist das Sicherheitsgefühl weg. Das ist aber subjektiv und schlecht messbar.
Es fehlt halt oft an der Mut, solche Anlagen tatsächlich fahrradfreundlich zu gestalten.
#Schutzstreifen werden in den letzten Jahren immer beliebter. Allerdings eher bei den Verwaltungen, weniger bei den #Radfahrer*innen.
Interessant in diesem Zusammenhang: Untersuchung von #Verkehrssicherheit solcher Anlagen - durchgeführt von #UDV - mit u.a. folgenden Empfehlungen:
- Eine Mindestbreite von 1,85 m.
- Stets einen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m zur Kfz-Fahrbahn.
- Die Mindestbreite der verbleibenden Restfahrbahn für den Kfz-Verkehr 5 m.
https://udv.de/de/strasse/stadtstrasse/radverkehr/radfahrstreifen-und-schutzstreifen
#ERA2010 #udv #verkehrssicherheit #radfahrer #schutzstreifen