#Frage nach der #Möglichkeit eines auf #wissenschaftlich(er) #Eigengesetzlichkeit #beruhend(en) #Prozess(es), der im #Bereich des mit #öffentlich(en) #Mittel(n) #eingerichtet(en) und #unterhalten(en) #Wissenschaftsbetrieb(es) #unvereinbar ist.
#Bedingung der #Möglichkeit für von #Wissenschaftsfreiheit #umfasst(en) #Bereich #außeruniversitär(er) #Wissenschaft.
#Wissenschaft ohne #Organisationszwang;
#Leitentscheidung zur #Wissenschaftsfreiheit;
#BVerfGE 35, 79ff. #Hochschulgesetz
#frage #möglichkeit #wissenschaftlich #Eigengesetzlichkeit #beruhend #prozess #bereich #öffentlich #mittel #eingerichtet #unterhalten #Wissenschaftsbetrieb #unvereinbar #bedingung #Wissenschaftsfreiheit #umfasst #außeruniversitär #wissenschaft #organisationszwang #leitentscheidung #BVerfGE #Hochschulgesetz
Den #Kernbereich #wissenschaftlich(er) #Bestätigung stellen die auf #wissenschaftlich(er) #Eigengesetzlichkeit beruhenden #Prozess(e), #Verhaltensweise(n) und #Entscheidung(en) bei der #Suche nach #Erkenntnis(sen), ihrer #Deutung und #Weitergabe dar (vgl. #BVerfGE 35, 79 (112), 47, 327 (367), 90, 1 (11f.)).
#Autopoiesis #Wissenschaftsfreiheit #ToDo
#BVerfGE 111, 333 (355)
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