#Corona, #Klimawandel, #Steuerreform, #Digitalisierung
#Vermögenssteuer: Einzelne #Regelungen zu #Wertermittlung von #Vermögen wurden #verworfen, nicht #Steuer als solche; #Eigentumsgarantie
Art.74 I Nr19 GG
#Kompetenzvorschrift für #Bundesnotbremse erfüllt #Angemessenheit nicht
#Vereinheitlichung von #Standards #unabhängig vom #Infektionsgeschehen
#FAZ 27.09.21, #Wirtschaft, S.19, #Interview Corinna #Budras mit Ferdinand #Kirchhof - Den #Ländern #fehlte der #Mut
#Staatsorganisationsrecht #corona #klimawandel #steuerreform #digitalisierung #vermögenssteuer #Regelung #Wertermittlung #vermögen #verworfen #steuer #Eigentumsgarantie #Kompetenzvorschrift #Bundesnotbremse #Angemessenheit #Vereinheitlichung #standards #unabhängig #Infektionsgeschehen #faz #wirtschaft #interview #Budras #Kirchhof #länder #fehlt #mut
#Hinweis auf #Rechtsgutachten vom #ehemaligen #Richter am #Bundesverfassungsgericht Paul #Kirchhof über eine #Verletzung der #grundgesetzlichen #Eigentumsgarantie nach Art. 14.
#Negativzins als #Enteignung;
Eine #Enteignung könne es nicht sein, so #Hellwig, weil diese nur als #Unterscheidung von #marktwirtschaftlicher #Ordnung #denkbar sei.
#FAZ, 03.09.2021, S. 18, Die #Ordnung der #Wirtschaft, Martin #Hellwig
#Hinweis #rechtsgutachten #ehemalig #richter #bundesverfassungsgericht #Kirchhof #verletzung #Grundgesetzlich #Eigentumsgarantie #negativzins #enteignung #Hellwig #unterscheidung #marktwirtschaftlich #ordnung #denkbar #irrtumskommunikation #faz #wirtschaft
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Fallgruppen
#Auffanggrundrecht
#Einschränkungen von #wirtschaftlicher #Tätigkeit ohne #berufsregelnder #Tendenz
Vgl. #Berufsfreiheit Art. 12 GG
#Auferlegung #öffentlich #rechtlicher #Aufgaben
Nicht Art. 14, da #Vermögen von #Eigentumsgarantie nicht #umfasst
#Zwangsmitgliedschaft in einem #öffentlich #rechtlichen #Verband
Art. 9 GG nicht #betroffen, da nur auf #private #Verbände #bezogen
#allgemein #handlungsfreiheit #Fallgruppe #Auffanggrundrecht #Einschränkung #Wirtschaftlich #tätigkeit #berufsregelnd #Tendenz #Berufsfreiheit #Auferlegung #öffentlich #rechtlich #Aufgabe #vermögen #Eigentumsgarantie #umfasst #Zwangsmitgliedschaft #verband #Betroffen #privat #Verbände #bezogen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Eigentumsgarantie
Art. 14, 15 #GG
#Grundrechtliche #Wirtschaftsverfassung
#Zusammenhang von #Schutz des #Erwerbs durch Art. 12 #GG und
#Schutz des #Erworbenen nach Art. 14 #GG
#Enger #Zusammenhang: #Besonderer #Schutz für #Erworbenes
#Deklaration der #Menschenrechte von 1789
Art. 17: #Eigentum als #unverletzliches und #geheiligtes #Recht, das #niemandem #genommen werden kann;
#Unterscheidung von #geheiligt und #verdammt
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#Regelung in §556d #BGB, nach dem #Miete zu #Beginn des #Mietverhältnisses #ortsübliche #Vergleichsmiete #höchstens um 10% #übersteigen darf.
#BVerfG 2019: Als #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung der #Eigentumsgarantie #verfassungsgemäß
#Grenze der #Mietpreisbremse: Muss für das #Wohl der #Allgemeinheit #zwingend #erforderlich sein.
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#Eigentumsgarantie
#Rechtfertigung von #Enteignungen
Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG
-> zum #Wohle der #Allgemeinheit
#Interesse des #Gemeinwohl: #Festlegung #Gesetzgeber #vorbehalten
Rein #fiskalische #Interessen, wie #Vermehrung des #Staatsvermögens #ausgeschlossen.
#Junktimklausel Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG: das #Art und #Ausmaß der #Entschädigung #regelt
-> Beispiel #Modrow #Gesetz
#Entschädigung: #Übergang von #Bestandsgarantie zu #Wertgarantie
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#Unterscheidung von #Junktimklausel und #Salvatorischer #Klausel.
#Junktim: #Normativer #Bedingungszusammenhang, mit dem #Voraussetzungen an die #Erlaubtheit des #Eintretens einer #Rechtsfolge #geknüpft werden.
Art. 14 Abs. 3 S. 2, 2. HS. GG: Eine #Enteignung ist nur zum #Wohle der #Allgemeinheit #zulässig.
-> Sie darf nur durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #erfolgen, das #Art und #Ausmaß der #Entschädigung #regelt.
#unterscheidung #Junktimklausel #Salvatorisch #Klausel #Junktim #normativ #Bedingungszusammenhang #voraussetzung #Erlaubtheit #eintreten #Rechtsfolge #geknüpft #enteignung #Wohl #allgemeinheit #zulässig #gesetz #grund #erfolgen #art #Ausmaß #entschädigung #regelt #Eigentumsgarantie
#Rechtfertigung von #Enteignungen
"Durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes" Art. 14 Abs. 3, S. 2 GG
#Unterscheidung von #Legalenteignung und #Administrativenteignung:
#durch #Gesetz; #aufgrund eines #Gesetzes
#Gesetzliche #Grundlage muss #Enteignungszweck iSv #zielt auf #Gemeinwohl #festlegen
#Rechtsschutzverkürzung bei #Legalenteignung: Da #Rechtsmittel gegen #Verwaltung wegfallen: #Zulässigkeit nur #Ausnahmsweise gegeben
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#Rechtfertigung von #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung iSv Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
#Ausgleichspflicht:
-> #Angemessenheit eines #Eingriffs kann durch #Entschädigung zur #Verhältnismäßigkeit führen
-> #Auflagen für #Erhalt und #Nutzung z.B. #Denkmalschutz kann #Entschädigungsregel #notwendig machen
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#Rechtfertigung von #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung
#Besonderheit #Angemessenheit
#Situationsgebundenheit des #Eigentums bzw. #Grundeigentums
-> #Lage im #Raum, #Beschaffenheit und #Umweltbeziehungen
-> Art. 14 Abs. 2 GG: #Sozialbindung: #Auswirkungen und #Bedeutung für #Gemeinwohl zu #berücksichtigen
#Vertrauensschutz auf #bestehende #Rechte: #Notwendigkeit von #Übergangsregelungen
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#Rechtfertigung von #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung iSv Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
#Besonderheit bei #Angemessenheit:
#Leitlinie des Art. 14 Abs. 2 GG: #Sozialbindung des #Eigentums
-> #Bindung des #Eigentümerbefugnis an das #Allgemeinwohl
-> Je #mehr das #Eigentumsobjekt in #sozialer #Funktion steht, desto #weiter #Befugnis des #Gesetzgebers zur #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung
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#Eigentumsgarantie Art. 14 GG
#Schutzbereich in #Abwehrrechtlicher #Position
-> #Persönlich
-> #Sachlich
Nicht #Vermögen, #Hoffnungen #Chancen
-> #Inhaltsbestimmung oder #Schrankenbestimmung?
#Staat muss #Eigentum durch #Inhaltsbestimmungen und #Schrankenbestimmungen #abstrakt und #generell #gestalten, kann #gravierende #Einschnitte mit sich bringen, nicht #Entzug
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#Abgrenzung von #Eingriff in #Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 und 2 #GG und #Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 #GG;
#Relevanz durch #Junktimklausel: #Entschädigung nur bei #Enteignung #zwingend;
#Enteignung: #Vollständiger oder #teilweiser #Entzug #konkreter und #vermögenswerter #Rechtspositionen durch #gezielten #hoheitlichen #Rechtsakt zur #Erfüllung #öffentlicher #Aufgaben.
#Unterscheidung von #Administrativenteignung und #Legalenteignung.
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#Möglichkeit des #Eingriff in #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 2 #GG: #Inhalt und #Schranken von #Eigentum und #Erbrecht werden durch #Gesetze #bestimmt.
#Gesetzesvorbehalt
Art. 14 Abs. 3 #GG: #Sonderregelung hinsichtlich #Enteignung
#Sozialisierung nach Art. 15 #GG bislang ohne #praktische #Bedeutung;
Die #Ausgestaltung durch den #Gesetzgeber einer #Inhaltsbestimmung wirkt für #bisherige #Eigentümer als #Schrankenbestimmung.
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#Schutzbereich:
#Verlängerung der #Eigentumsgarantie in #zeitlicher #Hinsicht: #Möglichkeit über #Eigentum über den #Tod hinweg zu #verfügen;
#Abwehrrechtliche #Dimension:
#Testierfreiheit des #Erblassers; #Geltendmachung des #Erbrechts
#Institutsgarantie: #Schutz der #Grundstrukturen in #Form der §§ 1922 ff. #BGB; #Wesensmerkmale #staatlicher #Veränderung #entzogen
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#Abwehrrechtliche #Dimension der #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 1 #GG
#Öffentlich #rechtliche #Positionen sind vom #Schutzbereich #umfasst, wenn #Leistungen #äquivalent #eigener #Leistung des #Berechtigten:
#Anwartschaft auf #Versichertenrente; #Arbeitslosengeld I
Nicht (!), wenn die #Position auf #staatlicher #Gewährung beruht: #Genehmigungen, #Sozialhilfe, #Arbeitslosengeld II
#Eigentumsgarantie: #Schutz von #Eigenleistungen
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#Abwehrrechtliche #Dimension der #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 1 #GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann, nicht #Juristische #Personen des #öffentlichen #Rechts
-> #Eigentum #Privater, nicht #Privateigentum an sich
#Sachlicher #Schutzbereich
#Vermögenswerte #Rechte die #Berechtigten #zugeordnet sind zur #Ausübung von #Befugnisse zum #privaten #Nutzen
-> #Sacheigentum, #Grundeigentum, #private #Vermögensrechte
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Art. 14 #GG
3 #Dimensionen des #Grundrecht:
#Institutsgarantie: #Schutz von #Eigentum als #solches
#Abwehrrecht: #Niemand darf in #Eigentum eines #anderen #eingreifen
#Schutzrecht: #Staat muss #Maßnahmen #ergreifen, um #Eigentum zu #schützen
#Hinweis auf #BVerfGE 58, 300 #Nassauskiesungsbeschluss;
#Begriff der #Enteignung, #Ausbuchstabieren des #Verständnis von Art. 14 #GG
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#Gesetzgeber hat den #Auftrag eine #Eigentumsordnung zu #schaffen, die #privaten #Interessen des #Einzelnen, als auch denen der #Allgemeinheit #gerecht wird.
#Privatrechtlichen #Eigentumsvorschriften kommt im #Rahmen des Art. 14 #GG kein #Vorrang zu.
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#Verfügungsbefugnis: #Eigentümer darf #Gegenstände seines #Eigentums #frei #übertragen, #belasten oder #Dritten #Nutzungsrechte #einräumen
#Rechtsnachfolgegarantie: #Entscheidung, auf wen #Eigentum von #Todes wegen #übergehen soll
#Schutz von #Instituten, die #Produkt der #Rechtsordnung sind
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