#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Räumliche #Abschirmung; #allgemeiner #Zugänglichkeit #entzogen
#Elementarer #Lebensraum, in dem der #Einzelne das #Recht hat, in #Ruhe #gelassen zu werden.
#Gewährleistung:
-> #Abwehrrecht gegen #Eindringlinge
-> #Schutzpflicht vor #Beeinträchtigung z.B. #Hausfriedensbruch § 123 #StGB;
-> #Objektive #Wertentscheidung
Nicht: #Anspruch auf #Zuweisung von #Wohnraum;
#Unverletzlichkeit #wohnung #sachlich #Schutzbereich #räumlich #Abschirmung #allgemein #Zugänglichkeit #entzogen #elementar #Lebensraum #einzelne #recht #ruhe #gelassen #Gewährleistung #Abwehrrecht #Eindringling #Schutzpflicht #Beeinträchtigung #hausfriedensbruch #stgb #objektiv #Wertentscheidung #anspruch #Zuweisung #wohnraum #vorlesung #grundrechte #Nußberger