#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG
#Verfassungsimmanente #Schranken,
#Abwägung: So #entscheiden, dass die #jeweiligen #involvierten #Grundrechte in #maximal #guter #Weise zur #Entfaltung kommen.
===> #Praktische #Konkordanz
#Argumentationsmöglichkeiten:
#Berücksichtigung der #Besonderheiten #Einzelner #Kunstformen;
#Unterscheidung von #Aussagekern und #Einkleidung (str.)
#kunstfreiheit #gg #verfassungsimmanent #Schranke #Abwägung #entscheiden #jeweilig #involviert #grundrecht #maximal #gut #weise #entfaltung #Praktisch #Konkordanz #Argumentationsmöglichkeit #Berücksichtigung #Besonderheit #Einzeln #Kunstform #unterscheidung #Aussagekern #Einkleidung #vorlesung #grundrechte #Nußberger