#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte und #Pflichten der #Eltern
#Elternverantwortung
#Schutzbereich:
#freie #Entscheidung über #Pflege und #Erziehung
#Eingriff:
#Staatliche #Maßnahme, die das #Elternrecht im #Verhältnis zum #Kind oder im #Verhältnis zwischen den #Eltern #beschränkt.
#Abgrenzung zum #Eingriff: #Ausgestaltung der #rechtlichen #Definition der #Elternposition.
#schutz #ehe #familie #ehelich #kinder #recht #pflicht #eltern #Elternverantwortung #Schutzbereich #frei #entscheidung #pflege #erziehung #eingriff #staatlich #maßnahme #Elternrecht #verhältnis #kind #beschränkt #abgrenzung #Ausgestaltung #rechtlich #definition #Elternposition #vorlesung #grundrechte #Nußberger