#Objektivโe #Erfolgszurechnung
#Definition
Ein #Erfolg ist #zurechenbar, wenn er das #Endglied eines #schadenstrรคchtigโen #Verlaufโs ist, der durch #richtigโes #Verhalten hรคtte #vermieden werden #kรถnnen und #sollen.
Fรผr die #Bestrafung wegen #vollendetโen #Deliktโs muss sich ein #schadenstrรคchtigโer #Verlauf #zugetragen haben, dessen #Vermeidung ex #ante #Legitimationsgrund der #รผbertretenโen #Verhaltensnorm war.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeinโer #Teil, S. 77 f.
#definition #erfolg #Zurechenbar #objektiv #Erfolgszurechnung #Endglied #schadenstrรคchtig #verlauf #Richtig #verhalten #vermieden #kรถnnen #sollen #bestrafung #vollendet #Delikt #zugetragen #vermeidung #ante #Legitimationsgrund #รผbertreten #Verhaltensnorm #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil