Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur #Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den #Krankenkassen nur noch elektronisch. Bis Ende 2022 müssen alle Praxen, die die Patientendaten an die Kasse geben, auf das Verfahren umgestellt haben. Für ihre eigenen Unterlagen erhalten Arbeitnehmende nach Angaben des #GKV aber wie gewohnt eine Version auf Papier. Nur so sichert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf #Entgeltfortzahlung und vermeidet eine #Abmahnung oder #Kündigung wegen Untätigkeit.
#kundigung #Abmahnung #Entgeltfortzahlung #gkv #Krankenkassen #arbeitsunfahigkeit
#Gesetzliche #Anspruchsgrundlage für #Entgelt ohne #Arbeitsleistung iSv.
#Erholungsurlaub
§ 1 #Bundesurlaubsgesetz #BUrlG
#Jeder #Arbeitnehmer hat in jedem #Kalenderjahr #Anspruch auf #bezahlten #Erholungsurlaub
#Urlaub #Urlaubsanspruch #Entgeltfortzahlung
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
#gesetzlich #Anspruchsgrundlage #Entgelt #Arbeitsleistung #Erholungsurlaub #Bundesurlaubsgesetz #BUrlG #jede #arbeitnehmer #Kalenderjahr #anspruch #bezahlt #urlaub #Urlaubsanspruch #Entgeltfortzahlung #Arbeitsvertragsrecht #Körner
#BAG #Rechtsprechung #umstrittene #Fallgruppen #Tatbestandsvoraussetzung "ohne #Verschulden" bei #Entgeltfortzahlung im #Krankheitsfall nach §3 #EntgeltfortzahlungsG:
Liegt #Verschulden vor?
#Selbstmordversuch
hM: #Früher (+) #Heute (-)
#Suchterkrankung
hM: #Früher (+) #Heute (-)
#Sportunfall
#Drachenfliegerfall: je nach #Ausrüstung und #Qualifizierung; Aber #Beweislast #Arbeitgeber
#Verhalten im #Straßenverkehr
eher (-)
#Entgeltfortzahlungsgesetz
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21
#bag #rechtsprechung #Umstritten #Fallgruppe #Tatbestandsvoraussetzung #verschulden #Entgeltfortzahlung #Krankheitsfall #EntgeltfortzahlungsG #Selbstmordversuch #früher #heute #Suchterkrankung #Sportunfall #Drachenfliegerfall #Ausrüstung #Qualifizierung #Beweislast #arbeitgeber #verhalten #straßenverkehr #Entgeltfortzahlungsgesetz #Körner #Arbeitsvertragsrecht
#Entgeltfortzahlung des #Arbeitgebers endet bei mehr als 6 #Wochen #Krankheit; In der #Zeit wird #Lohn normal weiter bezahlt; danach #Krankengeld als #Entgeltersatzleistung durch die #Krankenversicherung idR. 70% vom #Brutto
#Arbeitgeber können bzgl. #Lohnfortzahlung im #Krankheitsfall #Erstattung von 40%-80% der #Aufwendungen von #Krankenkassen aus #Umlage #erhalten, wenn #Betrieb weniger als 30 #Personen #beschäftigt
#Umlageverfahren #Entgeltfortzahlung #Arbeitgebers #woche #Krankheit #zeit #lohn #Krankengeld #Entgeltersatzleistung #krankenversicherung #Brutto #arbeitgeber #Lohnfortzahlung #Krankheitsfall #Erstattung #Aufwendung #krankenkasse #Umlage #erhalten #Betrieb #person #beschäftigt #Aufwendungsausgleichsgesetz #Arbeitsvertragsrecht