obiter dictum / ratio decidendi
Wenn im #Gerichtsurteil eine #Erwähnung, wie der #Umstand der #Möglichkeit #negativ(er) #Zins(en) auf #Darlehen, platziert ist, dann ist daraus kein #Entscheidungsgrund abzuleiten, wenn sie die #rechtlich(e) #Begründung der #Gerichtsentscheidung nicht trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die #Gelegenheit bot.
#Richterrecht; #Unterscheidung;
#NJW 2021, 881 (Heft 13), #Privatdozent Benedikt #Strobel - Die #Rechtsnatur der sogenannten #Negativzins(en)
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