#Naturrecht als #Ausgangspunkt für die #Idee des #Gesellschaftsvertrag nach John #Locke;
#Naturrechtslehre: In der #Unterscheidung von #Natur und #Umwelt und einer insofern #fiktiven #Vorstellung von #Natur #genießen #Menschen #Freiheit, #Gleichheit und #Unverletzlichkeit von #Person und #Eigentum;
#Respekt als #Ausgangspunkt der nur bei #Bedarf #eingeschränkt wird;
#Freiheit als #Entwicklungsfreiheit und #Entfaltungsfreiheit;
#naturrecht #ausgangspunkt #idee #Gesellschaftsvertrag #locke #Naturrechtslehre #unterscheidung #natur #umwelt #fiktiv #vorstellung #genießen #mensch #freiheit #gleichheit #Unverletzlichkeit #person #eigentum #respekt #Bedarf #eingeschränkt #Entwicklungsfreiheit #Entfaltungsfreiheit #handlungsfreiheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger