Art. 16 GG
Die #deutsche #Staatsangehörigkeit darf nicht #entzogen werden.
#Entziehung #BVerfG: Jede #Verlustzufügung, die die #Funktion der #Staatsangehörigkeit als #verlässliche #Grundlage #gleichberechtigter #Zugehörigkeit zum #Staatsvolk #beeinträchtigt.
#Teleologie: #Schutz vor #willkürlicher #Instrumentalisierung des #Staatsangehörigkeitsrechts
-> #Insbesondere: Wenn #Betroffene es nicht #beeinflussen können (3. #Reich)
#deutsch #Staatsangehörigkeit #entzogen #Entziehung #bverfg #Verlustzufügung #funktion #verlässlich #grundlage #gleichberechtigt #zugehörigkeit #staatsvolk #beeinträchtigt #Teleologie #schutz #willkürlich #instrumentalisierung #Staatsangehörigkeitsrecht #insbesondere #Betroffen #beeinflussen #reich #Entzug #entziehen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 16 GG
Die #deutsche #Staatsangehörigkeit darf nicht #entzogen werden. Der #Verlust der #Staatsangehörigkeit darf nur auf #Grund eines #Gesetzes und gegen den #Willen des #Betroffenen nur dann #eintreten, wenn der #Betroffene dadurch nicht #staatenlos wird.
#Unterscheidung von #Entziehung und #Verlust.
-> #Entzug nicht #möglich (#darf nicht)
-> #Verlust sogar #gegen den #Willen #möglich
#deutsch #Staatsangehörigkeit #entzogen #verlust #grund #gesetz #wille #Betroffen #eintreten #staatenlos #unterscheidung #Entziehung #Entzug #möglich #darf #gegen #entziehen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Grundwissen zu Art. 16, 16a GG
#Grundrechte mit #internationalem #Bezug
#Schutz vor #Ausbürgerung
-> #Verbot des #Entzugs der #Staatsangehörigkeit iSv. #Ausbürgerung
#Unterscheidung von #Entziehung und #Verlust;
#Verhinderung von #Staatenlosigkeit;
#Schutz vor #Auslieferung
-> #Auslieferungsverbot nach Art. 16 Abs. 2 GG; #Wahrung #rechtstaatlicher #Grundsätze
-> #Recht auf Asyl; #Asylrecht
#Schutz vor #Verfolgung;
#Grundwissen #grundrecht #international #bezug #schutz #Ausbürgerung #verbot #Entzug #Staatsangehörigkeit #unterscheidung #Entziehung #verlust #verhinderung #Staatenlosigkeit #Auslieferung #Auslieferungsverbot #Wahrung #rechtstaatlich #Grundsätze #recht #asylrecht #verfolgung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Sozialisierung
Art. 15 GG
#Vergesellschaftung von #Grund & #Boden, #Naturschätzen & #Produktionsmitteln
-> #Entziehung aus #privater #Verfügungsmacht, #Überführung in #Gemeineigentum
-> #Besondere #Form der #Enteignung
#Enthält keinen #Auftrag zur #Sozialisierung und steht #Privatisierungen nicht #entgegen.
#Zwischenprüfungshausarbeit:
-> #JöR 1 (1951), S. 154 ff. mit Fn. 34
#Jahrbuch d #öffentlichen #Rechts
-> #Hummel, #JuS 2008, 1065 ff.
-> #BVerfGE 7 377
#Epping #Grundrechte S.242
#Sozialisierung #vergesellschaftung #grund #boden #Naturschätze #Produktionsmittel #Entziehung #privat #Verfügungsmacht #Überführung #gemeineigentum #besondere #form #enteignung #Enthält #auftrag #privatisierung #entgegen #Zwischenprüfungshausarbeit #JöR #Jahrbuch #öffentlich #recht #hummel #jus #BVerfGE #Epping #grundrechte