#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Begriffe von #Gleichheit
#Gleichberechtigung iSv Art. 3 Abs. 2 S. 1: #Gleichheit im #Recht; #Chancengleichheit
#Gleichstellung kein #Begriff des #Grundgesetz: #Idee der #Ergebnisgleichheit nicht #verankert; Allerdings:
#Förderklausel Art. 3 Abs 2 S. 2 folglich #Gleichstellungsgesetze
#Diskriminierungsverbot iSv Art. 3 Abs 3 S. 1: #Verbot der #Ungleichbehandlung aufgrund #bestimmten #Kriteriums
#idee #bestimmt #kriterium #vorlesung #grundrechte #Nußberger #diskriminierungsverbot #begriff #gleichheit #gleichberechtigung #recht #chancengleichheit #gleichstellung #grundgesetz #Ergebnisgleichheit #verankert #Förderklausel #Gleichstellungsgesetz #verbot #Ungleichbehandlung
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit
#Beurteilung von #Frauenquoten aus #verfassungsrechtlicher #Perspektive:
#Förderauftrag nach Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG;
-> #Ausgleich für #bestehende #Benachteiligungen
-> #Ergebnisgleichheit
#Problem des #unmittelbaren #Widerspruch zu Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG
-> h.M. #Frauenquote #flexibel: #Bevorzugung nur bei #Leistungsungleichheit, wenn kein #besonderer #Umstand vorliegt.
#diskriminierungsverbot #gleichheit #beurteilung #frauenquote #verfassungsrechtlich #perspektive #Förderauftrag #ausgleich #bestehend #Benachteiligung #Ergebnisgleichheit #problem #unmittelbar #widerspruch #flexibel #Bevorzugung #Leistungsungleichheit #Besonderer #Umstand #vorlesung #grundrechte #Nußberger