Es ist viel zu verbreitet um als die #Rechtsbeugung oder gar der Rechtsbruch erkennbar zu sein, den dieses Verhalten von Behörden darstellt. Jedoch darf #Ermessen bei Verfolgung von illegalen Sachständen nur erfolgen um Rechtsgleichheit herzustellen, aber keinesfalls für #Unrechtsgleichheit !
#RolleStattKnolle #RunterVomGehweg #RunterVomRadweg
https://verkehrswende-le.de/hintergrundinformation-zum-lvz-artikel/
#runtervomradweg #runtervomgehweg #rollestattknolle #unrechtsgleichheit #Ermessen #rechtsbeugung
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Ungleichbehandlung durch #Verwaltung und #Gerichte
-> #Gleichmäßige #Vollziehung der #Gesetze
Bei #zwingendem #Recht #grundsätzlich kein #Problem; #Ausnahme: #Willkür
Aber: #Selbstbindung der #Verwaltung bzgl. #Ermessen und #Auslegung #unbestimmter #Rechtsbegriffe
-> #Gleichmäßige #Entscheidung über #Rechtsstreitigkeiten
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Das #Bundesverfassungsgericht hat keine #Befugnis, ein #Gesetz darauf zu #prüfen, ob es im #Ganze(n) oder in #einzelne(n) #Bestimmung(en) #zweckmäßig ist.
In #Bezug auf den #Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 ist, selbst bei erhöhter #praktisch(er) #Bedeutung nur zu #prüfen ob der #Gesetzgeber die #äußerst(en) #Grenze(n) seines #Ermessen(s) #innegehalten und dieses nicht #missbrauch(t) hat.
#Zweck als #Form von #Politik; #Fremdzuschreibung
#BVerfGE 4, 7, Rn. 43 ff.
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