#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG:
#Konkrete #Bedeutung für das, was Art. 1 GG betrifft:
-> #Modifikation durch #Verfassungsänderung #unzulässig;
#Lösungen für #Probleme, die unter Art. 1 #subsumiert werden, sind dem #verfassungsändernden #Gesetzgeber #entzogen;
-> #Schutzbereich ist #Teil der #Verfassungsidentität
-> #Begrenzung des #Anwendungsvorrangs des #Unionsrechts
#menschenwürde #Ewigkeitsgarantie #konkret #bedeutung #Modifikation #Verfassungsänderung #unzulässig #lösung #problem #subsumiert #verfassungsändernd #Gesetzgeber #entzogen #Schutzbereich #teil #Verfassungsidentität #Begrenzung #Anwendungsvorrang #Unionsrecht #Ewigkeitsklausel #vorlesung #grundrechte #Nußberger