Ich dachte, mensch könne diesen Teil der GG nicht so einfach ändern, da dadurch ja direkt der Föderalismus massiv verändert wird, der in Artikel 20 garantiert wird und durch die "Ewigkeitsklausel" geschützt wird.
Oder würde mensch dort argumentieren, dass dee Föderalismus nicht direkt beeinträchtigt wäre, da der Bundesrat in anderen Artikeln behandelt wird und der Föderalismus dadurch ja nicht abgeschafft würde?
Ich bin leider kein*e Jurist*in, daher sehr schwierig zu für mich zu beantworten 😅
#bundesrat #Ewigkeitsklausel #Artikel20 #grundgesetz
#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG:
#Konkrete #Bedeutung für das, was Art. 1 GG betrifft:
-> #Modifikation durch #Verfassungsänderung #unzulässig;
#Lösungen für #Probleme, die unter Art. 1 #subsumiert werden, sind dem #verfassungsändernden #Gesetzgeber #entzogen;
-> #Schutzbereich ist #Teil der #Verfassungsidentität
-> #Begrenzung des #Anwendungsvorrangs des #Unionsrechts
#menschenwürde #Ewigkeitsgarantie #konkret #bedeutung #Modifikation #Verfassungsänderung #unzulässig #lösung #problem #subsumiert #verfassungsändernd #Gesetzgeber #entzogen #Schutzbereich #teil #Verfassungsidentität #Begrenzung #Anwendungsvorrang #Unionsrecht #Ewigkeitsklausel #vorlesung #grundrechte #Nußberger