#Frage nach der #Bestimmtheit eines #Begriffes von #Gerechtigkeit.
#Unterscheidung von #Explikation bzw. #explizit und #implizit: Das #Wirken eines #implizierten #Gerechtigkeitsmaßstabes ist #subtil in #Form der #Unterscheidung von #Selbstexklusion und #Fremdexklusion.
#SZ, Heribert #Prantl, 04.09.21, #Meinung, S. 5, #Rote #Socken
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#Grenze(n) der #negativ(en) #Bekenntnisfreiheit bezüglich #grundgesetz(lich) #gewährleistet(er) #Religionsfreiheit durch #Wechselwirkung(en) #verschieden(er) #Ausübungsart(en) von #Denken, #Reden und #Handeln.
Die #Bedingung der #Möglichkeit ein #Recht #einfordern zu können, erfordert #Explikation durch #Artikulation des #Recht(s).
#Kingreen, #Poscher - #Grundrecht(e) #Staatsrecht II, #Lehrbuch, 2019, Rn 631, S. 268
#BVerfGE 52, 223 (245ff.)
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#Zuteilung von #Lebenschance(n) als #Bezeichnung für #Verteilung von #Studienplätze(n) durch das #BVerfGE auch in 43, 291/ 314, 364;
#Teilhabeanspruch in einer #Situation von #Konkurrenz als #Hinweis auf die #Grenze von #Formalisierung und #Explikation der #Zuteilung von #Lebenschance(n), weil die #Bürokratisierung als #Ersatzhandlung als #Auswahlmöglichkeit #vorhanden ist.
#Hinweis auf #BVerfGE 147, 253 Rn. 114, #Verfahrensgestaltung
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#Zuteilung von #Lebenschance(n): #Zuweisung von #Selbstverantwortung ist #Bedingung der #Möglichkeit #Ansprechbarkeit herzustellen, mit der #Einfordern von #Recht(en) #formal(isiert) und #bürokratisiert wird.
#Frage nach #Grenze(n) von #Formalisierung und #Explikation.
#Hinweis auf #BVerfGE 33, 303/346; #Parlamentsvorbehalt
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetz(es) zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona
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Welches sind die #Form(en), in denen sich #Gastlichkeit darstellt? Welches sind ihre #Gesetze? Gibt es eine #Rechtsform der #Gastfreundschaft?
#Beispiel #Metamorphosen #Ovid: #Beherbergung von #Fremde(n); #Entlohnung bereits ohne #Geld, aber noch als #Deus ex #machina, bzw. #Implikation(en) der #Gastlichkeit statt als #Explikation in #Form einer #Sozialökonomie.
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