Ich kenne nur Schulklassen mit zweistelligen Coronazahlen, und viele fehlende Lehrkräfte, fehlende Hortpädagog:innen, fehlende Kindergartenpädagoginnen...
#covid #trottel #Fahrlässigkeit #corona
Hab gerade im Radio gehört, dass (wie erwartet) die paar Covid-Schutzmaßnahmen, die wir in Österreich hatten, demnächst komplett abgeschafft werden.
Unser "Gesundheitsminister" sagt irgendwas davon, dass das Virus bleibt, wir aber "damit umgehen können". Das ist derselbe Schmäh wie in "we have the tools". Das wären halt so Sachen wie Masken und Tests haben und auch verwenden.
Ganz ehrlich bin ich jetzt gerade nur froh, dass in aktuell niemanden in einem Pflegeheim oder im Krankenhaus näher kenne. Ich würde mich so um sie fürchten. :masto_sob:
#covid #trottel #fahrlässigkeit #corona
#covid #trottel #Fahrlässigkeit #corona
@evawolfangel ich kann den Landrat verstehen, aber mir fehlt der Aspekt der #Fahrlässigkeit. Das ist ja in anderen Kontexten auch nicht ohne. Plus #Sorgfaltspflicht und #Beraterhaftung.
#Beraterhaftung #sorgfaltspflicht #Fahrlässigkeit
#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203
#Arbeitsdefinition #Fahrlässigkeit #stgb #Fahrlässig #verhält #angesicht #vorgefunden #Sachlage #individuell #verhältnis #vorhersehbar #vermeidbar #recht #vermeiden #möglichkeit #gerechtfertigt #Tatbestandsverwirklichung #gegeben #Sonderverantwortlichkeit #schafft #abwendet #verhalten #Schaffen #Abwenden #definition #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
I. #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, §§ 223-225, 226a #StGB
b) #Eintritt einer #schweren #Folge
c) #Kausalität zw. #Grundtatbestand und #schwere #Folge
d) #Wenigstens #Fahrlässigkeit bzgl. #Folge § 18 #StGB
e) #Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld
#Grundtatbestand inkl. #Vorsatz! #Fahrlässigkeit nach §18 nur für #schwere #Folge #erforderlich
#schwer #körperverletzung #stgb #aufbau #Prüfungsschema #Tatbestand #Grundtatbestand #eintritt #folge #Kausalität #wenigstens #Fahrlässigkeit #spezifisch #Gefahrrealisierungszusammenhang #Rechtswidrigkeit #schuld #vorsatz #erforderlich #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Prüfung der #Qualifikation bei § 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge
Nach #Grundtatbestand #schwere #Folge, #Kausalität, #Fahrlässigkeit im #Hinblick auf die #schwere #Folge
#Zurechnung: #Problem des #Gefahrverwirklichungszusammenhang;
#Unmittelbarkeitszusammenhang als #Begriff #veraltet
#Unterscheidung von #Letalitätslehre und #Vorliegen des #Gefahrverwirklichungszusammenhangs, wenn #Zusammenhang nicht #außerhalb jeder #Lebenserfahrung
#Veraltet #Prüfung #Qualifikation #stgb #körperverletzung #Todesfolge #Grundtatbestand #schwer #folge #Kausalität #Fahrlässigkeit #Hinblick #Zurechnung #problem #Gefahrverwirklichungszusammenhang #Unmittelbarkeitszusammenhang #begriff #unterscheidung #Letalitätslehre #Vorliegen #zusammenhang #außerhalb #Lebenserfahrung #Völkening #strafrecht #vorlesung
§ 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge
#Besonderheit bei #Prüfung: #Zurechnung iSv #Spezifischer #Gefahrverwirklichungszusammenhang
#Zusammenhang zwischen #Tod und #besonderer #Gefährlichkeit der #Körperverletzung
#Letalitätslehre: #Realisierung der in einer an sich #tödlichen #Verletzung #angelegten #Todesgefahr; #Restriktive #Auslegung #aufgrund #hohen #Strafrahmens;
a.A.: #Unmittelbarkeitszusammenhang;
a.A.: #grobe #Fahrlässigkeit
#stgb #körperverletzung #Todesfolge #Besonderheit #Prüfung #Zurechnung #spezifisch #Gefahrverwirklichungszusammenhang #zusammenhang #tod #besondere #Gefährlichkeit #Letalitätslehre #realisierung #tödlich #verletzung #angelegt #Todesgefahr #Restriktiv #auslegung #aufgrund #hohe #Strafrahmen #Unmittelbarkeitszusammenhang #grob #Fahrlässigkeit #Völkening #strafrecht #vorlesung
#Systematik der #Körperverletzungsdelikte;
#Unterscheidung von #Grundtatbestand und #Qualifikation;
#Unterscheidung von #Vorsatz und #Fahrlässigkeit;
#Qualifikation als #Prüfung nach dem #Grundtatbestand; #Vorsatz jeweils zu #thematisieren;
#Unterscheidung von #Körperverletzung §223 #StGB;
#Gefährliche #Körperverletzung §224 #StGB;
#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB;
#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB;
#Systematik #Körperverletzungsdelikt #unterscheidung #Grundtatbestand #Qualifikation #vorsatz #Fahrlässigkeit #Prüfung #thematisieren #körperverletzung #stgb #gefährlich #schwer #Todesfolge #Rostalski #Völkening #strafrecht #vorlesung
#Verbot #strafbegründenden und #strafschärfenden #Gewohnheitsrechts;
#Allgemeine #Lehren seien #Ausdruck von #Gewohnheitsrecht;
#Fahrlässigkeit (§ 15 #StGB - #vorsätzliches und #fahrlässiges #Handeln) ist nirgends #gesetzlich #bestimmt / #definiert;
#Einwilligungslehre, § 228 bei #Körperverletzung, nirgends #definiert, #Rechtfertigung für alle #Delikte;
#Gesetzlichkeitsgrundsatz
#Auslegung #Auslegungslehre
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
#verbot #strafbegründend #strafschärfend #Gewohnheitsrecht #allgemein #Lehre #ausdruck #Fahrlässigkeit #stgb #vorsätzlich #Fahrlässig #handeln #gesetzlich #bestimmt #definiert #Einwilligungslehre #körperverletzung #Rechtfertigung #Delikt #Gesetzlichkeitsgrundsatz #auslegung #Auslegungslehre #Rostalski #vorlesung #strafrecht