#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?
#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.
#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag?
#Fallbearbeitung #Gäfgen #Verleitung #Untergeben #nötigung #amt #stgb #Strafbar #frage #Rechtfertigung #Anwendbarkeit #Amtsträger #strafrecht #hoheitlich #Eingriffsbefugnis #begründen #gegenwärtig #angriff #Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum #Rechtfertigungsgrund #Rostalski #vorlesung
#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung
#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit
#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.
#Prüfungspunkt #tatbestandsmäßig #handlung #jenseits #Fälle #Handlungsbegriff #relevant #Fallbearbeitung #erwähnen #grundlegend #theoretisch #Erwägung #unterscheidung #Rechtsgüterschutz #Sonderverantwortlichkeit #Schutzinteresse #Rechtsgut #Causa #post #besondere #Verantwortlichkeit #Rechtsschutz #ante #Führerschein #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung
#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung:
#Zusammenhang des #Verhalten eines #Täters mit dem #Rechtsgut einer #Sanktionsnorm iSv. #intendierten #Schutz von #Leben #Körper #Freiheit #Vermögen
#binär #gegeben / nicht #gegeben.
#Schutzinteresse als #Causa ex #post
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53f
#Prüfungspunkt #tatbestandsmäßig #handlung #jenseits #Fälle #Handlungsbegriff #relevant #Fallbearbeitung #erwähnen #grundlegend #theoretisch #Erwägung #zusammenhang #verhalten #täter #Rechtsgut #Sanktionsnorm #intendiert #schutz #leben #körper #freiheit #vermögen #binär #gegeben #Schutzinteresse #Causa #post #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
#Unterscheidung von #IUS #DIVINUM und #IUS #HUMANUM
#ius #divinum ist #unabänderbar, auch durch den #Papst.
Nach #Can. 331 #CIC; #Corpus #Iuris #Canonici hat dieser zwar #absolute #Gewalt, jedoch nur in #Bezug auf #ius #humanum;
Sofern die #Interpretation der #Bibel zu #eindeutig(en) #Vorschrift(en) #gelangt, sind diese als #ius #divinum zu #verstehen;
#Vorlesung 9.05.2021
#Religionsverfassungsrecht
Stefan #Muckel - #Einführung in das #Kirchenrecht
#unterscheidung #ius #divinum #humanum #unabänderbar #papst #can #CIC #Corpus #Iuris #Canonici #absolut #gewalt #bezug #bibel #eindeutig #Vorschrift #Interpretation #gelangt #verstehen #Fallbearbeitung #Religionsverfassungsrecht #Muckel #einführung #kirchenrecht #vorlesung
#Recht und #Gegenrecht #klausurtechnisch #relevant, weil #regelmäßig zu #prüfen.
#Obersatz
#Jemand will was von #jemandem aus einem #Schuldverhältnis.
#Anspruchsgrundlage #suchen.
1. #Voraussetzungen der #Anspruchsgrundlage #prüfen.
2. Ist der #entstandene #Vertrag #wirksam?
3. #Rechtsvernichtende #Einwendung? / #Rechtsvernichtung
4. Kann #Einrede #geltend gemacht werden?
#Vorlesung 04 13.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
#recht #Gegenrecht #klausurtechnisch #relevant #regelmäßig #Prüfen #Obersatz #jemand #Schuldverhältnis #Anspruchsgrundlage #suchen #voraussetzung #entstanden #vertrag #wirksam #Rechtsvernichtend #Einwendung #Rechtsvernichtung #Einrede #geltend #Fallbearbeitung #vorlesung #allgemein #teil #bürgerlich #Kaufvertrag #Prütting
#Prüfungsschema;
#Frage: Wann liegt eine #Handlung vor?
#Tatbestandsmäßige #Handlung:
#Fälle, in denen #Handlungsbegriff #relevant ist:
1) #Abgrenzung zum Nicht- #Handeln - #Denken, #Wollen
2) #Abgrenzung zu #Willkür - #Unwillkürliche #Schreckreaktion, #Reflexbewegungen, #Krampfanfall, #Bewegung im #Schlaf, #Bewusstlosigkeit wegen #Unterscheidung zu #Willkür
3) #Zurechenbare #Willkürhandlung aber ohne #Schuld
#Rostalski 04 #Strafrecht I
#methodik #Fallbearbeitung #Prüfungsschema #frage #handlung #tatbestandsmäßig #Fälle #Handlungsbegriff #relevant #abgrenzung #handeln #denken #wollen #willkür #Unwillkürlich #Schreckreaktion #Reflexbewegung #Krampfanfall #bewegung #schlaf #Bewusstlosigkeit #unterscheidung #Zurechenbar #Willkürhandlung #schuld #Handlungstheorie #Rostalski #strafrecht
#Methodik der #Fallbearbeitung - #Verbrechensaufbau
#Prüfungsschema;
#Frage: Wann liegt eine #Handlung vor?
-> #Eintrittstor in den #Verbrechensaufbau;
1) #Kausale #Handlungslehre: #Gewillkürte #Körperbewegung;
2) #Finale #Handlungslehre: #Ausübung von #Zwecktätigkeit;
3) #Soziale #Handlungslehre: #Sozialerhebliches #beherrschtes oder #beherrschbares #Verhalten
#methodik #Fallbearbeitung #Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #frage #handlung #Eintrittstor #kausal #Handlungslehre #Gewillkürt #Körperbewegung #final #Ausübung #Zwecktätigkeit #soziale #Sozialerheblich #Beherrscht #beherrschbar #verhalten #ergebnis #Irrelevant #Relikt #Handlungstheorie #Rostalski #vorlesung #strafrecht
#Methodik der #Fallbearbeitung - #Gutachtenstil
T kann sich wegen #Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1 #StGB #strafbar #gemacht haben, indem er O #gestoßen hat.
T #muss O #körperlich #misshandelt haben. (#Obersatz für #Tatbestand des § 223 #StGB)
#Definition: #Körperliches #Misshandeln ist jede #üble, #unangemessene #Behandlung, durch die das #körperliche #Wohlbefinden und die #körperliche #Unversehrtheit nicht ganz #unerheblich #beeinträchtigt werden
#methodik #Fallbearbeitung #Gutachtenstil #körperverletzung #stgb #Strafbar #gemacht #gestoßen #muss #körperlich #misshandelt #Obersatz #Tatbestand #definition #Misshandeln #üble #unangemessen #behandlung #wohlbefinden #unversehrtheit #unerheblich #beeinträchtigt #Rostalski #vorlesung #strafrecht
#Methodik der #Fallbearbeitung #Syllogismus
Wenn #Tatbestand T im #konkret(en) #Fall #Sachverhalt S #verwirklicht ist, gilt die #Rechtsfolge R.
T->R
S=T
S->R
#Anwendung des #Syllogismus in #sprachlich(er) #Hinsicht ist #Gutachtenstil.
#Obersatz: #Aufwerfen, ob ein #bestimmter #Straftatbestand bzw. #Tatbestandsmerkmal #erfüllt ist.
#Definition: #Merkmal mit #Inhalt #füllen;
#Subsumtion: #Erörterung; #Kernstück des #Gutachten
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#Entstehen eines #vertraglich(en) #Primäranspruch(s) (z.B. #Übergabe und #Übereignung) im #Unterschied zu anderen #Anspruchsgrundlage(n) im #BGB
1. #Einigung
2. Keine #Wirksamkeitshindernis(se)
#Definition von #Angebot und #Annahme im #Sinn §§ 145, 147 #BGB
Zwei #übereinstimmend(e) #Willenserklärung(en) in #Form von #Angebot und #Annahme §§ 145, 147 #BGB, wobei #Annahme #rechtzeitig #erfolg(en) #muss. § 147 BGB
#Voraussetzung: #Tatbestandsmäßigkeit; #objektiv / #subjektiv
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#Unterscheidung der #Prüfung der #materiell(en) #Verfassungsmäßigkeit eines #einschränken(den) #Gesetz(es) nach #Art der #Verhältnismäßigkeit im #Sinn des #Übermaßverbot:
#Zweck des #Eingriff
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit (#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im #eng(eren) #Sinn))
#Prüfung #Schemata #Strukturierung #Bundesverfassungsgericht #Systematisierung #Fallbearbeitung #Grundgesetz
#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Anspruchsgrundlage
#Beispiel § 958 #BGB
Der #Eigentümer kann von dem #Besitzer die #Herausgabe der #Sache #verlangen.
#Aber: § 986 Abs. 1 S. 1 ... kann #verweigern, wenn er... dem #Eigentümer #gegenüber zum #Besitz #berechtigt ist.
(#Frage nach #Recht zum #Besitz auf #Zeit).
#Anspruch / #Ansprüche #wesentlich für #Fallbearbeitung im #Zivilrecht / #Privatrecht.
#Vorlesung 03 13.04.2021 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting
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#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz
#Übung zu #Fallbearbeitung in #Arbeitsgemeinschaft zu Art. 54 Abs. 2 S. 2
#Auslegung der #anschließend(en) #Wiederwahl. #Gesetzeskommentar zu GG gibt zwar #Falllösung vor, #entscheidend jedoch #Begründung entlang #Auslegung nach #Jurisprudenz.
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Jarass #Pieroth GG #Kommentar Art 54, 9. Auflage 2007
#Auslegungsmethode #grundgesetz #übung #Fallbearbeitung #Arbeitsgemeinschaft #auslegung #anschließend #Wiederwahl #Gesetzeskommentar #Falllösung #entscheiden #begründung #Jurisprudenz #vorlesung #grundrechte #Nußberger #Jarass #Pieroth #kommentar