#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
Die #Freiheit der #Person ist #unverletzlich
Art. 104 #Besonderer #Schutz gegen #Verhaftung und #Festsetzung
-> #grundrechtsgleiches #Recht
#Schutzbereich: #Unterscheidung von #Freiheitsentziehung und #Freiheitsbeschränkung
#Mehrebenensystem:
Art. 5 Abs. 1 #EMRK: #Einwirkung auf #Auslegung GG:
#Katalog von #Bedingungen iSv #Fallgruppen für #Eingriffe
-> #Maßstab für #Sicherungsverwahrung
#unterscheidung #freiheit #person #unverletzlich #besondere #schutz #verhaftung #Festsetzung #grundrechtsgleich #recht #Schutzbereich #bedingungen #Fallgruppe #eingriff #Maßstab #Sicherungsverwahrung #vorlesung #Freiheitsentziehung #Freiheitsbeschränkung #Mehrebenensystem #emrk #Einwirkung #auslegung #katalog #grundrechte #Nußberger
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Selbstdarstellung - #Recht auf #Vergessen I & II
#BVerfGE 152, 152 // 152, 216
#Abwägung des #Anspruches auf #Informationelle #Selbstbestimmung und #Informationsfreiheit
-> #Informationsinteresse der #Öffentlichkeit
#allgemein #persönlichkeitsrecht #sachlich #Schutzbereich #Fallgruppe #abgeleitet #Selbstbewahrung #selbstbestimmung #Selbstdarstellung #recht #vergessen #BVerfGE #Abwägung #anspruch #informationell #informationsfreiheit #Informationsinteresse #öffentlichkeit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen: #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Informationelle #Selbstbestimmung
-> #Befugnis des #Einzelnen zu #entscheiden, #wann und innerhalb welcher #Grenzen #persönliche #Lebenssachverhalte #offenbart werden
-> #Schutz #personenbezogener #Daten
-> #Schutz vor #automatischer #Datenverarbeitung
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Selbstdarstellung
#Darstellung der #Person in der #Öffentlichkeit
-> #Recht am #eigenen #Bild
-> #Recht am #eigenen #Wort
-> #Schutz der #persönlichen #Ehre
Keine heimliche #Aufzeichnung von #Gesprächen und #Veröffentlichung
#BVerfGE 34, 238 (246) #Tonband
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Selbstbestimmung
-> #Recht auf #selbstbestimmtes #Sterben
#BVerfG Urt. 26.02.20: unter #Einschluss des #Recht auf #Selbsttötung, insofern es sich #verbietet, den #Menschen als #bloßes #Objekt #staatlichen Handelns #werden zu lassen.
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Selbstbestimmung
-> #Kenntnis der #eigenen #Abstammung; #Familienbeziehungen, #Sexuelle #Selbstbestimmung;
#Babyklappe; #Samenspende; #Inzest;
#Sexualkundeunterricht
#BVerfGE 47, 46 (73f.)
#Dritte #Option / #Geschlecht #divers
#BVerfGE 147, 1
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Intimsphäre als #unantastbares #Element, geschützt durch Art. 1 Abs. 1 GG;
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Unterscheidung von #Intimsphäre, #Privatsphäre und #Sozialsphäre
-> #Relevanz bei #Frage der #Rechtfertigung von #Eingriffen und #Notwendigkeit der #Abwägung
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#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Fallgruppen zum #Abgleich und #Abgrenzung eines #Einzelfalls
-> #Aberkennung eines #autonomen #Wertes als #Mensch
#Menschenhandel, #Sklaverei, #Leibeigenschaft, #Schmähkritik
-> #Aberkennung eines #Grundelements von #Selbstbestimmung
#Lebenslange #Freiheitsstrafe ohne #Chance auf #Freilassung, #Eingriffe in den #Kernbereich der #Privatsphäre
#menschenwürde #Fallgruppe #Abgleich #abgrenzung #einzelfall #Aberkennung #autonom #Wert #mensch #menschenhandel #sklaverei #Leibeigenschaft #Schmähkritik #Grundelement #selbstbestimmung #Lebenslang #Freiheitsstrafe #chance #freilassung #eingriff #Kernbereich #privatsphäre #fehlen #essentiell #solidarität #existenzminimum #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Fallgruppen
#Auffanggrundrecht
#Einschränkungen von #wirtschaftlicher #Tätigkeit ohne #berufsregelnder #Tendenz
Vgl. #Berufsfreiheit Art. 12 GG
#Auferlegung #öffentlich #rechtlicher #Aufgaben
Nicht Art. 14, da #Vermögen von #Eigentumsgarantie nicht #umfasst
#Zwangsmitgliedschaft in einem #öffentlich #rechtlichen #Verband
Art. 9 GG nicht #betroffen, da nur auf #private #Verbände #bezogen
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6
#Eingriff in den #Gewährleistungsbereich von Art. 6 GG:
#Staatliche #Maßnahmen, die die #Ehe im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen.
#Fallgruppen:
#Erschwerung #Vereinbarkeit von #Ehe und #Beruf
#Ehelosigkeit als #rechtliche #Voraussetzung für #Geschlechtsumwandlung
#Ungleichbehandlung #Eheleuten und #Ledigen
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG
#Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten umfasst:
#Recht auf #Eheschließung
#Recht auf #eheliches #Zusammenleben
#Recht auf #Ehescheidung und #Folgen
#Fallgruppen:
#Entscheidung über #Ehenamen #BVerfGE 104, 373, 387
#Entscheidung für #gemeinsame #Wohnung (#BVerfGE 114, 316, 335)
#Negative #Eheschließungsfreiheit #BVerfGE 56, 363, 384
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#Liegt vor bei #Maßnahme die #lege #artis, also #vorschriftsmäßig nach den #Regeln der #ärztlichen #Kunst, von einem #Arzt, #gerichtet auf #Heilung einer #Krankheit.
#Problematisierung bei #Schönheitsoperationen als #Fallgruppe zur #Körperverletzung nach § 223 #StGB;
#Heilungsfunktion, jedoch nicht im #klassischen #Sinn, insofern zu #thematisieren;
§ 223 #StGB kann #verwirklicht werden, wegen #Selbstbestimmungsrecht;
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#BAG #Rechtsprechung #umstrittene #Fallgruppen #Tatbestandsvoraussetzung "ohne #Verschulden" bei #Entgeltfortzahlung im #Krankheitsfall nach §3 #EntgeltfortzahlungsG:
Liegt #Verschulden vor?
#Selbstmordversuch
hM: #Früher (+) #Heute (-)
#Suchterkrankung
hM: #Früher (+) #Heute (-)
#Sportunfall
#Drachenfliegerfall: je nach #Ausrüstung und #Qualifizierung; Aber #Beweislast #Arbeitgeber
#Verhalten im #Straßenverkehr
eher (-)
#Entgeltfortzahlungsgesetz
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21
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