#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB
#Geschütztes #Rechtsgut: #Körperintegrität & #Selbstbestimmungsrecht
#Insofern #Grenzfall bzgl #Dispositionsfreiheit des #Opfers als #Körperverletzung #umfasst, selbst wenn #Körperintegrität nur #nachrangig #betroffen;
#Grenzfall #Embryo: Kein #voller #Lebensschutz. #Körperverletzungsdelikt(e) greifen erst, wenn #Auswirkungen der #Körperverletzung nach (!) der #Geburt (noch) #feststellbar sind.
#Körperverletzungsdelikt #stgb #geschützt #Rechtsgut #Körperintegrität #selbstbestimmungsrecht #Insofern #Grenzfall #Dispositionsfreiheit #Opfer #körperverletzung #umfasst #nachrangig #Betroffen #Embryo #voll #Lebensschutz #auswirkung #Geburt #Feststellbar #strafrecht #vorlesung
#Feststellbar(e) #Fakten: #Empirisch(e) #Referenz, die sich von #Ideenwelt und #Normativität abgrenzt, ohne auf #Ebene #formuliert(er) #Aussagen auf #empirisch #testbar(e) #Hypothese(n) #beschränkt zu sein;
#Abgrenzung von allem anderen, also #Gegenstand, statt #Bestimmung im #Unterschied zu etwas #bestimmt(en), also #Begriff;
Die #Empirizität ist das darüber #sprechen können und die #Frage nach den #Möglichkeiten, die sich daran #anschließen.
Niklas #Luhmann - #Recht der #Gesellschaft, S.31
#Feststellbar #fakten #empirisch #referenz #Ideenwelt #Normativität #ebene #formuliert #Aussagen #testbar #Hypothese #beschränkt #abgrenzung #gegenstand #bestimmung #unterschied #bestimmt #begriff #empirizität #sprechen #frage #möglichkeiten #anschließen #luhmann #recht #gesellschaft