#Rechtsinstitut der #Wiedereinsetzung in den #vorig(en) #Stand;
Eine #Fiktion, bei der es nicht um #Geltung einer #Fristverlängerung, sondern die #Bewirkung der #versäumt(en) oder #nachgeholt(en) #Prozesshandlung als #rechtzeitig gilt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand
#BVerfGE 40, 88 (90ff.)
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