#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?
#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.
#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag?
#Fallbearbeitung #Gäfgen #Verleitung #Untergeben #nötigung #amt #stgb #Strafbar #frage #Rechtfertigung #Anwendbarkeit #Amtsträger #strafrecht #hoheitlich #Eingriffsbefugnis #begründen #gegenwärtig #angriff #Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum #Rechtfertigungsgrund #Rostalski #vorlesung
#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
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